Zwischen den Ehepartnern besteht Einigkeit darüber, dass sie sich scheiden lassen möchten. Die Ehepartner sind sich über die Scheidungsfolgesachen einig geworden, das heißt es besteht Einigkeit über die Aufteilung des Hausrats und dem Recht an der Ehe-wohnung. Unterhaltsansprüche sind geregelt und der Umgang etwaiger gemeinsamer Kinder ist über-einstimmend vereinbart worden. In diesen Fällen spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung.
Diese eignet sich für die schnelle und kostengünstige Online-Scheidung. Es ist hierfür ausreichend, dass lediglich ein Ehepartner anwatlich vertreten ist und den entsprechenden Scheidungsantrag bei Gericht einreicht.
Nach Ausgleich der Gerichtskosten beim zuständigen Amtsgericht bzw. nach Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für den Antragsteller wir der Scheidungs-antrag dem anderen Ehepartner übersandt und das eigentliche Scheidungsverfahren beginnt.