SCHEIDUNG ONLINE
Rechtsanwältin Kira-Fee Krause, M.M.


 Ich vertrete Sie im Scheidungsverfahren und setze Ihre Ansprüche durch.

Rechtsanwältin Kira-Fee Krause, M.M.

Warum Online-Scheidung?

Die Online-Scheidung ist eine schnelle und kostengünstige Alternative.
Die Vorbereitung des Antrages erfolgt unmittelbar anhand der zur Verfügung gestellten Informationen.
Ein Besprechungstermin in der Kanzlei ist nicht erforderlich.
Der Scheidungsantrag wird schnellstmöglich beim zuständigen Gericht eingereicht.

Scheidung mit nur einem Anwalt?

Die Einreichung des Scheidungsantrages bei Gericht kann ausschließlich durch einen Rechtsanwalt erfolgen.
Sind sich die Ehepartner über die weiteren Folgen der Trennung einig, genügt es aber, wenn nur eine Partei anwaltlich vertreten ist.
Es entstehen somit nur die Kosten für einen Rechtsanwalt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Ehepartner sind sich über die weiteren Folgen der Trennung (z.B. Unterhalt, Zugewinnausgleich, Umgang etc.) einig.
Das Trennungsjahr ist eingehalten.
Der Antrag kann sofort bei dem zuständigen Gericht eingereicht werden.

Was kostet die Scheidung?

Im Falle einer Online-Scheidung fallen lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Gerichtskosten an.
Nach Auswertung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Berechnung der voraussichtlichen Scheidungskosten.

Das Scheidungsverfahren


Bei der Durchführung eines Scheidungsverfahrens unterscheidet man zwischen einer einvernehmlichen Scheidung sowie der streitigen Scheidung.

Einvernehmliche Scheidung

Zwischen den Ehepartnern besteht Einigkeit darüber, dass sie sich scheiden lassen möchten. Die Ehepartner sind sich über die Scheidungsfolgesachen einig geworden, das heißt es besteht Einigkeit über die Aufteilung des Hausrats und dem Recht an der Ehe-wohnung. Unterhaltsansprüche sind geregelt und der Umgang etwaiger gemeinsamer Kinder ist über-einstimmend vereinbart worden. In diesen Fällen spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung.

Diese eignet sich für die schnelle und kostengünstige Online-Scheidung. Es ist hierfür ausreichend, dass lediglich ein Ehepartner anwatlich vertreten ist und den entsprechenden Scheidungsantrag bei Gericht einreicht.

Nach Ausgleich der Gerichtskosten beim zuständigen Amtsgericht bzw. nach Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für den Antragsteller wir der Scheidungs-antrag dem anderen Ehepartner übersandt und das eigentliche Scheidungsverfahren beginnt.


Hat die Ehe länger als drei Jahre gedauert und wurden keine anderweitigen Regelungen getroffen, so wird der sogenannte Versorgungs-ausgleich von Amts wegen durchgeführt. Hierzu erhalten beide Ehepartner ein Formular, welches ausgefüllt an das Gericht zu senden ist. Nach Abschluss der Berechnungen des Versorgungs-ausgleichs wird das Gericht zu einem Scheidungstermin laden. Der Scheidungstermin selbst dauert meist nur wenige Minuten und endet mit dem Ausspruch des Scheidungsbeschlusses.

Wird am Ende des Termins auf Rechtsmittel verzichtet, ist die Scheidung sofort rechtskräftig. Anderenfalls wird diese nach Ablauf von einem Monat wirksam, sofern kein Rechtsmittel eingelegt wurde.

Das Scheidungsverfahren ist damit für Sie beendet.

Streitige Scheidung

Neben der einvernehmlichen Scheidung und dem von Amts wegen durchzuführenden Versorgungs-ausgleich gibt es im Falle einer Trennung diverse regelbedürftige Punkte.

Sind aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen, wird eine Regelung darüber zu treffen sein, bei welchem Elternteil die Kinder überwiegend wohnen oder eventuell das Wechsel-modell Anwendung finden soll. In der Folge ist das Umgangsrecht im Detail auszugestalten sowie die Unterhaltsansprüche der Kinder müssen berechnet werden.

Vereinbarungen bezüglich der Ehewohnung und der Aufteilung des Hausrates sind zu treffen.

Ein etwaiger Zugewinnausgleich ist vorzunehmen. Des Weiteren ist zu prüfen, ob ein Anspruch auf Trennungsunterhalt oder sogar nachehelichen Unterhalt besteht.

Vielen Ehepartnern ist es nach einer streitigen und emotional belastenden Trennung nicht möglich, diese Regelungen sachlich und einvernehmlich zu treffen. In diesen Fällen ist es ratsam, sich anwaltlich unterstützen zu lassen und die genannten Scheidungs-folgesachen im Zweifel gerichtlich durchzusetzen.

Gern berate ich Sie hierzu umfassend und vertrete Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Sie haben die Wahl.

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